Für privat Versicherte und Selbstzahler:
Das Honorar für therapeutische Leistungen berechnet sich ab der ersten Sitzung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 min betragen in der Regel zwischen 100 und 153 €.
In Einzelfällen können nach vorheriger Absprache abhängig u.a. vom Schweregrad der Erkrankung und der Qualifikation des Therapeuten auch höhere Honorare berechnet werden. Für Leistungen wie Befundberichte, neuropsychologische Testungen u.Ä. können zusätzliche Kosten entstehen.
Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen und die Beihilfe die Kosten nur teilweise, in diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.
Die Kostenübernahme für Online-Termine wird von privaten Krankenkassen in der Regel nicht anders behandelt als Termine vor Ort.
Für die ersten 5 Termine („probatorische Sitzungen“) ist im Regelfall keine Antragstellung bei der Krankenkasse notwendig. Ab der 6. Sitzung ist in vielen Fällen eine Antragsstellung beim Kostenträger erforderlich, was wir gerne für Sie übernehmen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, welche Leistungen Ihr individueller Versicherungsvertrag vorsieht, rufen Sie am besten vorher bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe an.
Für gesetzlich Versicherte:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung in einer Privatpraxis regelhaft leider nicht. Sie können aber gerne als Selbstzahler zu uns kommen.
Coaching:
Das Honorar für Coaching wird individuell vereinbart. Im Falle eines Coaching wird die Krankenkasse nicht beteiligt. Die Kosten für ein Coaching im beruflichen Kontext können ggf. von der Steuer abgesetzt werden.